Arbeitsbedingungen im APH
Das Personalstatut der AVALEMS legt die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Wallis fest. Es regelt das Arbeitsverhältnis zwischen den Walliser APH und ihren Mitarbeitenden und schreibt dabei insbesondere die Rechte, Pflichten und Aufgaben beider Parteien vor.
Das Personalstatut gilt für alle der AVALEMS angeschlossenen Institutionen und ist integraler Bestandteil jedes individuellen Arbeitsvertrags.
Das Personalstatut gilt für alle der AVALEMS angeschlossenen Institutionen und ist integraler Bestandteil jedes individuellen Arbeitsvertrags.
- Personalstatut
- Beilage zum Personalstatut
- Einstufung des Personals
- Einstufung des Personals für Neuanstellungen ab 1.1.2020
- Einstufung des Personals für Neuanstellungen ab 1.1.2020: Genehmigung des DGSK (Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur) (Nur auf Französisch)
Lohntabelle
- Lohntabelle 2020: Verwaltung, Hausdienst-Personal und Technik
- Lohntabelle 2020: Pflegepersonal und medizinisch-technischer Fachbereich
- Lohntabelle 2020: Genehmigung des DGKS ( Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur) (Nur auf Französisch)